Es geht einen großen Schritt vorwärts ... Durch die Coronaschutzverordnung, die ab dem 15.06. 2020 gilt, gibt es u. a. Neuerungen in Bezug auf Veranstaltungen und Versammlungen.
Feste mit vornehmlich geselligem Charakter aus einem herausragenden Anlass, z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeiern, können bei uns in vom übrigen Gastverkehr abgetrennten Räumlichkeiten mit höchs- tens 50 Teilnehmern ohne Einhaltung des Abstandsgebots und ohne Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durchgeführt werden. Party on!
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